mgv

REACh

Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals

REACh Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:
Seit dem 1. Juni 2007 ist die REACh Verordnung in Kraft und ist als EU-Verordnung unmittelbar in allen EU-Ländern geltendes Recht.

MGV Stromversorgungen GmbH ist im Sinne der REACh Verordnung ein „nachgeschalteter Anwender“ und beobachtet sorgfältig die daraus entstehenden Pflichten. Nach aktuellem Stand liegt der Gehalt der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) unterhalb von 0,1 Massenprozent pro Gerät.

Bitte senden Sie Ihre Fragen zum Thema „REACh“ an:
qm@mgv.de